02431 - 974 39 39

Was ist im Trauerfall zu tun

Verstirbt ein Mensch im häuslichen Umfeld,
ist folgendes zu tun:

Rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Notarzt (Notfallpraxis 02431/ 89 2222)
Er stellt den Tod fest und muss den Totenschein ausfüllen, der beim Verstorbenen verbleibt.

Rufen Sie uns an - wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.

 

Tel. 02431 - 974 39 39

Es besteht die Möglichkeit den Verstorbenen 36 Stunden bei sich zu Hause zu behalten. Über diesen Zeitraum hinaus kümmern wir uns gerne um eine Ausnahmegenehmigung. Eine zeitnahe Abholung ist selbstverständlich auch möglich.

Wir ermöglichen Ihnen in unseren liebevoll gestalteten Räumen in privater Atmosphäre von dem geliebten Menschen Abschied zu nehmen. Bei uns können Sie sich geborgen fühlen, haben Zeit und Ruhe für eigene Rituale.


Diese Urkunden benötigen wir für das Standesamt:

Personalausweis vom Verstorbenen

  Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  Bei Eheleuten: Heiratsurkunde oder Familienbuch
  Bei Verwitweten:

Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des
Verstorbenen Partners
  Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil

Diese Unterlagen - bis auf das Scheidungsurteil - befinden sich im Stammbuch.

Wir helfen Ihnen weiter, falls Unterlagen nicht auffindbar sind.

Wir besprechen mit Ihnen alles Weitere