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Bestattungskosten

Reihengräber

Reihengrabstätten sind Einzelgräber für Erd- oder Urnenbestattungen, die in geschlossenen Grabfeldern der Reihe nach belegt werden. Für ein Reihengrab wird das Nutzungsrecht nur für die Dauer der Ruhefrist vergeben und kann darüber hinaus zeitlich nicht verlängert werden. Die Reihefolge und die genaue Grablage werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Ruhefrist im Stadtgebiet Erkelenz 30 Jahre.

 
Reihengrab Erdbestattung 1426,00 €
Urnenreihengrab für 1 Urne 982,00 €

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind ein- oder mehr stellige Grabstätten für Erd- oder Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht verliehen wird. Die Lage und die Anzahl der Grabstellen werden im Einvernehmen mit den Angehörigen bestimmt. Man unterscheidet zwischen Einzeltiefgräbern und Doppelwahlgräbern.

In einem Einzeltiefgrab sind zwei Erdbestattungen und vier Urnenbeisetzungen, in einem Doppelwahlgrab sind vier Erdbestattungen und acht Urnenbeisetzungen möglich. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Nutzungsrecht zu verlängern. Im Falle einer Beisetzung muss das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhefrist noch bestehen. Dies bedeutet, dass das Nutzungsrecht gegebenenfalls um die fehlenden Jahre verlängert werden muss. Ruhefrist im Stadtgebiet Erkelenz 30 Jahre.

Neukauf eines Tiefengrabes 1790,00 €
Neukauf eines Doppelgrabes 3905,00 €
Urnenwahlgrab für 4 Urnenbestattungen 1402,00 €

Anonyme Grabstätten

Anonyme Grabstätten sind Reihengrabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen, die als Rasengräber angelegt sind und ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Manche Städte benötigen eine Willenserklärung vom Verstorbenen, das er eine Anonyme Bestattung wünscht z.B.: Ich wünsche nach meinem Tode Anonym beigesetzt zu werden. Datum und Unterschrift.

Anonymes Erdgrab 1546,00 €
Anonymes Urnengrab 862,00 €
Verstreuung 866,00 €

Kolumbarium

Hierbei handelt es sich um eine Urnenwand aus Marmor. In dieser Wand sind einzelne Kammer, wo drei Urnen beigesetzt werden können. Die Kammer wird mit einer Platte geschlossen. Es besteht die Möglichkeit dort den Namen etc. eingravieren oder aufsetzten zu lassen. Die Ruhefrist liegt bei 30 Jahren.

Eine Kammer 1406,00 €

Halbanonym oder Wiesengrab genannt

Hierbei handelt es sich um ein Tiefengrab für 2 Erdbestattungen und 4 Urnenbeisetzungen. Diese Grabstätte wird im oberen Teil durch eine Platte abdeckt und der untere Teil wird mit Rasen besät. Diese Grabstätte wird ebenfalls von der Stadt gepflegt, kann nachgekauft werden und die Ruhefrist beträgt 30 Jahre.

Halbanonym 1589,00 €

Sonstige anfallende Zusatzkosten


Gebühren für die Kirche
Standesamtgebühren
Benutzung des städtischen Abschiednahmeraum 167,00 €
Benutzung der städtischen Friedhofskapelle 163,00 €
Urnenannahme durch die Friedhofsverwaltung 35,00 €

Kosten des Bestatters

Die Kosten einer Bestattung durch den Bestatter, setzen sich individuell zusammen.